Stromkosten berechnen: Arbeitspreis, Grundpreis und Abschlag
Der Arbeitspreis allein entscheidet nicht, welcher Stromtarif günstiger ist. Vergleichen Sie die Gesamtkosten für denselben Jahresverbrauch und trennen Sie laufende Kosten von einmaligen Boni.
Die Rechnung für ein vollständiges Jahr
Jahreskosten = Verbrauch in kWh × Arbeitspreis in Euro/kWh + jährlicher Grundpreis. Ein Arbeitspreis von 32 Cent entspricht 0,32 Euro. Ist der Grundpreis monatlich angegeben, multiplizieren Sie ihn mit zwölf. Zusätzliche, separat abgerechnete Messkosten gehören ebenfalls in Ihren Vergleich.
Bei 2.500 kWh, 32 Cent/kWh und 12 Euro Grundpreis pro Monat ergeben sich 800 + 144 = 944 Euro im Jahr. Ein rechnerischer Zwölftelbetrag liegt bei 78,67 Euro. Das ist eine Modellrechnung mit frei gewählten Preisen, kein aktuelles Tarifangebot.
Wann ein niedriger Grundpreis wichtiger wird
| Modelltarif | Arbeitspreis | Grundpreis/Jahr | Bei 1.500 kWh | Bei 4.000 kWh |
|---|---|---|---|---|
| A | 30 ct/kWh | 180 € | 630 € | 1.380 € |
| B | 34 ct/kWh | 108 € | 618 € | 1.468 € |
Die beiden Tarife sind bei 1.800 kWh gleich teuer: 72 Euro Grundpreisunterschied geteilt durch 0,04 Euro Preisunterschied je kWh. Unterhalb davon ist B, oberhalb davon A günstiger. Dieser Zusammenhang erklärt, weshalb der erste Treffer für einen anderen Haushalt nicht automatisch zu Ihnen passt.
Abschlag und tatsächliche Kosten auseinanderhalten
Der Abschlag ist eine Vorauszahlung. Eine niedrige monatliche Rate kann eine spätere Nachzahlung bedeuten, wenn sie nicht zum Verbrauch passt. Prüfen Sie deshalb, auf wie viele Abschläge der Anbieter seine Jahreskosten verteilt. Elf Zahlungen sind nicht direkt mit zwölf Zahlungen eines anderen Angebots vergleichbar.
Vergleichen Sie bei gleicher Verbrauchsmenge zunächst die Kosten ohne Bonus. Stellen Sie anschließend das erste Jahr mit sicher erfüllbarem Bonus und das zweite Jahr ohne einmaligen Bonus daneben. Laufzeit und Preisgarantie beurteilen Sie zusätzlich zum Rechenergebnis.
Welche Zahlen Sie aus Ihrer Rechnung übernehmen
- Abrechnungszeitraum und tatsächlich abgerechnete kWh.
- Brutto-Arbeitspreis und Brutto-Grundpreis; keine Netto- und Bruttopreise vermischen.
- Gesonderte Messkosten und bekannte Preisänderungen.
- Veränderte Nutzung: mehr Personen, Homeoffice, E-Auto oder elektrische Warmwasserbereitung.
Ein Verbrauch aus sechs Monaten lässt sich bei Heizung oder stark saisonaler Nutzung nicht zuverlässig verdoppeln. Nutzen Sie möglichst ein vollständiges Jahr. Stimmen Sie ungewöhnlich große Änderungen mit dem Anbieter ab und dokumentieren Sie Zählerstände.



