Gewerbestrom für Gastronomie
Guter Strom für gute Gastgeber.
Kühlung, Spülküche, Lüftung und Service: Ihr Betrieb braucht verlässliche Energie. Wir vergleichen Stromangebote passend zu Ihrem Restaurant, Café oder Imbiss.
Kostenlosen Energiecheck anfragenWorauf es bei Ihrem Vergleich ankommt
Öffnungszeiten berücksichtigen
Kühlgeräte laufen häufig auch außerhalb des Service. Verwenden Sie möglichst eine vollständige Jahresabrechnung, damit saisonale Unterschiede berücksichtigt werden.
Gesamtkosten vergleichen
Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit und Preisgarantie gemeinsam bewerten. Ein niedriger kWh-Preis allein reicht für eine Entscheidung nicht aus.
Den Wechsel vorbereiten
Nennen Sie Kündigungsfrist und gewünschten Lieferbeginn. Bei mehreren Zählern oder Standorten sollte jeder Vertrag einzeln geprüft werden.
Energie für Ihren Betrieb
Energiekosten senken.
Betrieb voranbringen.
Kühlung, Spülküche, Lüftung und Service: Ihr Betrieb braucht verlässliche Energie. Wir vergleichen Stromangebote passend zu Ihrem Restaurant, Café oder Imbiss.
- Kostenloser Energiecheck ab 20.000 kWh/Jahr
- Strom und Gas gemeinsam anfragen
- Persönlicher Ansprechpartner
- 1Bedarf nennenAuch ohne genaue Verbrauchswerte.
- 2Angebote prüfenKosten und Konditionen vergleichen.
- 3In Ruhe entscheidenKeine Verpflichtung zum Wechsel.
Ab 50.000 kWh Jahresverbrauch je Vertrag. Auszahlung 8 Wochen nach Lieferbeginn. Voraussetzungen gemäß AGB prüfen.
Ihr kostenloser Energiecheck
Was braucht Ihr Betrieb?
Ein kurzer Überblick genügt für den ersten Schritt.- 01 Bedarf
- 02 Kontakt
- 03 Prüfen
Gut vorbereitet
Häufige Fragen
Was mache ich, wenn ich meinen Verbrauch nicht kenne?
Wählen Sie im Formular „Verbrauch unbekannt“. Die Zahl kann später anhand Ihrer Jahresabrechnung ergänzt werden.
Kann ich Strom und Gas zusammen anfragen?
Ja. Wählen Sie „Strom & Gas“ und tragen Sie die beiden Jahresverbräuche getrennt ein.
Welche Unterlagen helfen beim Vergleich?
Die letzte Jahresabrechnung und Ihr aktueller Vertrag helfen bei der Prüfung von Verbrauch, Preisen, Vertragsende und Kündigungsfrist.



